MDT. Ihr zuverlässiger Partner.
Egal welches legale Prinzip der Betreuung Sie wünschen.
Alles durch eine Agentur. Ein Ansprechpartner. Betreuung und Abwicklung durch unsere Agentur mit Sitz in Deutschland und Polen.
Durch die Beauftragung unserer Agentur haben Sie die Möglichkeit Ihr zu betreuendes respektive pflegendes Familienmitglied durch entsendetes Personal ( mit E 101) welches bei uns oder einer Partnerfirma angestellt ist betreuen zu lassen oder durch eine bereits seit längerem Zeitraum in Polen eigenständig Arbeitende Betreuungskraft. Sie entscheiden.
Ähnlich wie hier in Deutschland Physiotherapeuten arbeiten die freiberuflichen Pflegekräfte auf eigene Rechnung und schließen mit den Familien die eine Betreuungskraft suchen einen Dienstleistungsvertrag über die zu verrichtenden Tätigkeiten. Zum Beispiel bieten gut Deutschsprechende und qualifizierte Betreuungskräfte mit Erfahrung in Deutschland eine Betreuung einer Einzelperson mit Grundpflege und Haushaltsführung bereits ab 1400 Euro an.
Diese Damen schreiben nach einem Monat selbstständig eine Rechnung über die geleisteten Tätigkeiten und führen ihre Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen eigenständig in Polen ab und haben mehrere Auftraggeber.
Auch ist es üblich, das sich Freiberufler parallel zur eigenen Akquise an einen Vermittler wenden um eine Stelle vermittelt zu bekommen, bei der sie ihre freiberufliche Tätigkeit ausüben können. Wir als Agentur bekommen dafür einmalig von Ihnen als Auftraggeber eine einmalige Vermittlungsprovision in Höhe von 850 Euro inklusive Mwst. und legen unsere Zahlen offen.
Im Zuge des Beitritts der neuen EU Staaten wurde im Beitrittsvertrag die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Modell 2+3+2 eingeschränkt. Die Freizügigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen wurde allerdings nur in Teilbereichen (Baugewerbe, Reinigung, Handwerk) eingeschränkt. Demnach dürfen in den neuen EU- Beitrittsstaaten niedergelassene Unternehmen, beispielsweise in Polen, von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen.
Für den Bereich Pflegehilfskräfte gibt es keine Übergangsregelung. Selbständige können die Dienstleistungsfreiheit für Ihren eigenen Einsatz uneingeschränkt nutzen. (vgl. EU-Beitrittsvertrag Fragen und Antworten (pdf) unter www.arbeitsagentur.de) Nach Art. 50 des Beitrittsvertrages handelt es sich bei Dienstleistungen um grenzüberschreitende gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Leistungen, die nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Person unterliegen. Eine Dienstleistung kann im Rahmen von zeitlich und inhaltlich befristeten bzw. begrenzten Tätigkeiten erfolgen.
Grundsätzlich gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Herkunftslandes.Selbständige müssen wie auch in Deutschland ihre Kranken- und Rentenbeiträge selber tragen. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Kompetent und zuverlässig
Marcel Modrzynski Magdalena Kopczynska Thorsten Hencke







